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Flaschen-TüV erfolgt jetzt alle 2 1/2 Jahre. Diverse Informationen, das Tauchflaschen nur alle 5 Jahre “getüvt” werden müssen - sind falsch
Dazu folgende Info: Tauchflaschen müssen alle 2 1/2 Jahre zur amtlichen Prüfung. Dabei erfolgt im Wechsel immer eine sogenannte Gewichtsprüfung und eine Druckprüfung. Da diese nur von amtlichen Stellen gemacht werden darf - ist eine Vorführung beim TüV unvermeidlich. Hierbei hat die amtliche Prüfstelle auch das Recht, die Prüfrist zu verkürzen, wenn die Tauchflasche den Anschein erweckt, die nächsten 2 1/2 Jahre nicht durchzuhalten. Somit kann es vorkommen, das die Tauchflasche auch nur 1 Jahr TüV erhält
Längere Prüffristen haben nur Sauerstoff-Flaschen für Erste-Hilfe Koffer (10 Jahre) oder sogenannte “AG’s” Atemgeräte der Feuerwehr etc. (6 Jahre).
Anmerkung: Es wird immer von Flaschen-TüV gesprochen - doch hiermit sind die lediglich die allgemeinen Prüfstellen gemeint. Prüfstellen sind z.B. große Gasfirmen - die im Rahmen ihrer Gasflaschenprüfungen auch Tauchflaschen prüfen und berechtigt sind, den “Prüf-Stempel” in die Flasche einzuschlagen.
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