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Um die Hersteller-Garantien bei Lungenautomaten zu erhalten, sind die vom Hersteller vorgeschrieben Inspektions-Zeiten strikt einzuhalten. Diese betragen in der Regel “alle 100 Tauchgänge” oder “1 x im Jahr”. Diese Inspektion oder auch Revision genannt, dürfen nur vom Hersteller autorisierte Fachhändler durchführen. Diese Fachhändler erkannt man daran, das im Fenster oder auf der Türe die Jahres-Aufkleber der betreffenden Hersteller kleben. (z.B. Scubapro/Uwatec Dealer 2004). Befinden sich kein solchen Aufkleber sichtbar im Kundenbereich - darf das Tauchgeschäft eine Revision des betreffenden Herstellers nicht durchführen. Eine vergilbte Bescheinigung, das mal “vor Jahren” jemand auf ein Technik-Seminar des Herstellers war - reicht nicht.
Achtung - es kann Garantieverlust des Herstellers erfolgen, wenn die vom Hersteller geforderten Revisionen nicht eingehalten werden.
Jeder Taucher hat heute die Möglichkeit, in bestimmten geschulten Tauchfachgeschäften, sogenannte Technik-Seminare einiger Hersteller zu besuchen. Nach erfolgtem Seminar erhält man zwar eine Urkunde über die Teilnahme - diese berechtigt aber nicht zum wilden drauflos-schrauben an den Lungenautomaten. Einziger Vorteil ist - man kann seine eigenen Lungenautomaten revidieren - denn hier liegt jetzt ein Sachkunde-Nachweis vor. Inwiefern man Lungenautomaten “von Freunden” revidieren kann - ohne bei einem Unfall in die Haftung zu kommen - ist leider eine Grauzone. Aber die Garantie des Herstellers entfällt hier generell - da dieser darauf besteht, das ein von ihm autorisierter Betrieb die Revision durchführt.
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